Wichtige & eilige Info für alle AfghanInnen

ACHTUNG: Es muss ganz dringend bis zum 31.12.2017 gehandelt werden!

Liebe Engagierte,

der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat folgende Information veröffentlicht:

Laut einer Weisung der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 09.11.2017 werden Afghan_innen, die sich im Asylverfahren befinden, ab 2018 nicht mehr als Asylsuchende eingestuft, bei denen ein „rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Das hat zur Folge, dass bestimmte Maßnahmen zur Förderung in Ausbildung oder beim Arbeitsmarktzugang für afghanische Asylsuchende ab 2018 nicht mehr gewährt werden.
Dies betrifft:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) nach § 51 SGB III
ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 SGB III)
assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) sowie
berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG (sog. DeuFöV-Kurse)

Förderungen aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) können Asylsuchende aus Afghanistan erst nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten (wenn eine Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann).

Teilnahmeberechtigungen für die DeuFöV-Kurse, die noch in diesem Jahr ausgestellt wurden, berechtigen auch zum Besuch eines solchen Sprachkurses, wenn er erst in 2018 beginnt.

Es sollte also versucht werden, afghanische Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung noch dieses Jahr in die o.g. Maßnahmen zu bringen bzw. eine Teilnahmeberechtigung bis zum 31.12.2017 ausgestellt zu bekommen.“

https://www.nds-fluerat.org/26444/aktuelles/weisung-der-zentrale-der-bundesagentur-fuer-arbeit-schraenkt-foerderung-fuer-afghanische-asylsuchende-ab-2018-wieder-ein/

Mitarbeiter vom Kölner Integration Point haben bereits signalisiert, dass sie mit dieser Weisung nicht einverstanden sind und das auch nach „oben“ kommuniziert.

Herr Lothar Becker, Chef der Ausländerbehörde, wurde beim letzten Forum Afghanischer Migrant*innen darauf aufmerksam gemacht, dass es schwierig sei, seiner Empfehlung nachzukommen, sich mit Hilfe der Arbeitsagentur um Deutschkurse und Förderung zu bemühen, wenn diese Regelung es den Afghan*innen ab 2018 wieder schwer macht, in Vollzeitkurse zu kommen. Herr Dr. Becker hat  dort und auch am Runden Tisch für Flüchtlingsfragen gesagt, aus Köln würde niemand abgeschoben, der/die Integrationsleistungen erbringt (Deutschkurse besucht, die Kinder zur Schule schickt, sich um eine Ausbildung/Arbeit bemüht etc.)

Wir dürfen nicht müde werden, Einschränkungen dieser Art für ALLE hier lebenden Geflüchteten zu verurteilen, damit sie überhaupt die Chance haben, die geforderten „Integrationsleistungen“ zu erbringen.

Das Team von Willkommen in Ehrenfeld bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitstreiter*innen des AK Politik und besonders bei Gaby Gehlen von der AG Bleiben für das Verfassen dieses Textes und die Weiterleitung an alle Willkommensinitiativen!

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