Den Kölner Flüchtlingsrat erreichen immer mehr Anfragen zu folgendem Thema, weshalb sie uns baten, diese Infos an Geflüchtete und Helfer*innen weiter zu geben:
Das BAMF hat vor einiger Zeit angefangen, damals im Schnellverfahren anerkannte Flüchtlinge nochmals zu einem freiwilligen Gespräch einzuladen. Musterschreiben siehe hier.
Man vermutet die Vorbereitung eines Widerrufsverfahrens. Diverse Organisationen, darunter der Flüchtlingsrat NRW und der Flüchtlingsrat Niedersachen empfehlen deshalb, der Einladung nicht Folge zu leisten. So heißt es vom FR NDS: „Der Flüchtlingsrat rät daher allen Betroffenen, den Einladungen des BAMF zur erneuten Anhörung n i c h t Folge zu leisten, und allenfalls Unterlagen zur Identität (etwa eine Geburtsurkunde) an das BAMF zu senden, sofern ein Identitätsnachweis bislang dem Bundesamt nicht vorgelegt werden konnte.“
Der FR NRW ergänzt: „Dieses Schreiben sorgt für erhebliche Unruhe bei vielen syrischen Flüchtlingen. Hintergrund des Schreibens dürfte sein, Anhaltspunkte für die Einleitung eines Widerrufsverfahrens zu identifizieren. Der Flüchtlingsrat NRW wies deshalb am 26.02.2018 darauf hin, dass diesbezüglich keine gesetzliche Mitwirkungspflicht der Betroffenen bestehe. Dies habe das BAMF im seinem Schreiben auch selbst mit dem Hinweis auf die Freiwilligkeit betont. Betroffene könnten daher die Einladung ablehnen, ohne irgendwelche negativen Konsequenzen fürchten zu müssen. Es müsse auch kein Grund dafür angegeben werden, warum man der Einladung nicht folge. Eine schriftliche Mitteilung über die Nichtwahrnehmung des Termins, am besten mit der Bitte um Bestätigung der Kenntnisnahme, reiche aus. “
Sollten Betroffene unsicher sein, empfehlen wir den Verweis an Beratungsstellen (bitte auch zum Selbstschutz das Rechtsdienstleistungsgesetz beachten). Spätestens falls der Termin stattgefunden haben sollte und tatsächlich ein Wiederrufsverfahren eingeleitet wurde, sollte man sich beraten lassen.