Möglichkeiten für einen längeren und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
In Deutschland leben viele Menschen über Jahre oder Jahrzehnte mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus (Duldung, Aufenthaltsgestattung, etc.). Viele Betroffene haben faktisch ein Bleiberecht, das ihnen formal jedoch nicht erteilt wurde. Diese rechtliche Situation erschwert die soziale Integration und die Teilhabe in der Gesellschaft. Über die Voraussetzungen eines längeren und dauerhaften Aufenthaltstitels wollen die Studierenden des Masterstudiengangs ‚Beratung und Vertretung im Sozialen Recht‘ an der Technischen Hochschule Köln beraten. Dazu bieten sie eine Informationsveranstaltung und einen Aktionstag zur Antragstellung nach den §§ 25a, 25b AufenthG und § 9 AufenthG an.
- 25a AufenthG richtet sich an gut integrierte ausländische Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre. Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können ist u. a. ein vierjähriger Aufenthalt in Deutschland erforderlich.
- 25b AufenthG richtet sich an gut integrierte Erwachsene ab 21 Jahren. Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können ist ein mindestens achtjähriger bzw. sechsjähriger Aufenthalt in Deutschland erforderlich.
- 9 AufenthG richtet sich an Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens fünf bzw. drei Jahren. Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der zeitlich unbegrenzt ist.
Die Informationsveranstaltung findet am Freitag, den 22. Juni 2018, um 18 Uhr in der Technischen Hochschule Köln, Ubierring 48 in Raum 112 statt.
Der Aktionstag findet am Samstag, den 23. Juni 2018, von 10.30 bis 15.30 Uhr in der Technischen Hochschule Köln, Ubierring 48 in Raum 37 statt. An diesem Tag findet eine individuelle Beratung und Unterstützung zur Antragsstellung für die Ausländerbehörde statt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.