Antrag auf Überprüfung nach SGB X §44_AsylbLG ab 1.1.2017
Liebe Engagierte, anbei leiten wir euch eine Info der Rechtsanwältin Eva Steffen aus Köln weiter: „Seit 2016 sind die gegenüber dem Regelbedarf nach dem SGB XII und Hartz IV abgesenkten Leistungssätze nach § 3 AsylbLG trotz erheblich gestiegener Lebenshaltungskosten unverändert niedrig. Zum 17.3.2016 wurden sogar noch einzelne Bedarfspositionen für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Bildung[…]